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Aktuelles im Geburtshaus

Gute Nachrichten für werdende Eltern:
Geburtshäuser jetzt auch gesetzlich verankert


Eltern müssen in Zukunft die Betriebskostenpauschale für eine Geburt im Geburtshaus nicht mehr selbst zahlen. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates auch die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Betriebskosten in hebammengeleiteten Geburtshäusern durch die Krankenkassen geschaffen.

„Dies ist ein historischer Tag für Eltern und Hebammen in Geburtshäusern und für die außerklinische Geburtshilfe. Seit Gründung des Netzwerks der Geburtshäuser haben wir darauf hingearbeitet, den Wunsch der Eltern nach einer selbstbestimmten Geburt ihrer Kinder mit individueller und umfassender Betreuung zu sichern“, so Karin Alscher, Vorstands-vorsitzende des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland e.V.

Mit den neuen Regelungen in § 134 a des Sozialgesetzbuches SGB V trägt der Gesetzgeber der zugesicherten Wahlfreiheit der Eltern Rechnung, den Geburtsort ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Bisher waren die Eltern, die sich für eine Geburt im Geburtshaus entschieden hatten, benachteiligt: Während die gesetzlichen Krankenkassen für die Geburt in Kliniken die vollen Kosten übernehmen, konnten sie in Geburtshäusern bisher zwar die Hebammenleistungen erstatten. Die Betriebskosten mussten die Eltern aufgrund der rechtlichen Unsicherheit jedoch oft zum großen Teil selbst tragen. Einige Krankenkassen haben bereits ein erstes Signal im Vorfeld der Gesundheitsreform gesetzt und den Eltern eine Betriebskosten-pauschale bis zu 400 Euro erstattet, wenn die Geburtshäuser ein Qualitätsmanagement nachweisen konnten. Die Betriebskosten konnten bisher jedoch nur in Form von aufwendigen Einzelfallentscheidungen geregelt werden, indem die Eltern eine Kostenrückerstattung beantragen mussten.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpiKK) und das Netzwerk der Geburtshäuser waren sich längst einig über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Geburtshäuser. Bereits im Sommer 2003 hatten sie gemeinsam einen Gesetzentwurf eingereicht, um hebammengeleitete Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch zu verankern. Karin Alscher blickt optimistisch in die Zukunft: „Die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit des Netzwerks der Geburtshäuser mit den SpiKK sind eine gute Voraussetzung für eine zügige Einigung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Umsetzung der verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.“

Die vom Gesetzgeber geforderte Qualitätssicherung in Geburtshäusern ist längst gewährleistet. Dies belegt neben dem jährlichen Qualitätsbericht der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG) auch das Qualitätsmanagement-System des Netzwerks der Geburtshäuser. „Bisher einmalig im deutschen Gesundheitssystem hat das Netzwerk der Geburtshäuser sein QM-System mit Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe und den Berufsverbänden der Hebammen abgestimmt. Unser Qualitätsmanagement-System bestätigt einmal mehr, dass die werdenden Mütter, Partner und Familien in den Geburtshäusern in besten Händen sind“, so Johanna Hoepner-Frühauf, Leiterin der Koordinationsstelle Qualitätsmanagement im Netzwerk.


Münchner Geburtshaus erhält Auszeichnung

Das Geburtshaus München wurde 2005 nach ISO 9001 zertifiziert. Das Zertifikat belegt die Erfüllung hoher Qualitätsanforderungen und macht die besondere Betreuungsqualität in Geburtshäusern transparent. „Wir sind stolz auf diese Auszeichnung“, sagte Karin Alscher, Vorstand des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland e.V. bei der feierlichen Übergabe am 12. Januar in Köln. Mit dem Münchner Geburtshaus erhielten auch die in Geldern, Wuppertal, Köln, Göttingen, Kassel, Idstein und Bonn das Zertifikat.
Das Qualitätsmanagementsystem wurde von Geburtshäusern für Geburtshäuser entwickelt, die externe Begutachtung übernahm die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS). Die Hebammen der Geburtshäuser geben sich damit einen Rahmen vor für die Betreuung in der Schwangerschaft und bei der Geburt. Sie haben Kriterien zur Aufnahme für die Geburt vereinbart und sich auf allgemeine Standards für Fortbildungen und Teambesprechungen geeinigt. Das Qualitätsmanagementsystem ist mit den Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe und den Berufsverbänden der Hebammen abgestimmt. Bereits 50 Geburtshäuser, die sich bei der Betreuung von Geburten als Alternative zum Krankenhaus sehen, haben sich der bundesweiten Einführung des Qualitätsmanagementsystems angeschlossen.

Eltern Infoabend

Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat

Beginn: 19:00 Uhr
Ort:
Geburtshaus München e.V.
Nymphenburger Str. 147a
80636 München

Keine Anmeldung nötig - Sie sind bei uns herzlich willkommen.

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